meine Tipps zu Fitness, Wellness und häufigen Krankheiten :

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Praxisgebühr


Praxisgebühr:

Leider müssen die Ärzte für die Krankenkassen  jedes Quartal 10 € Praxisgebühr einziehen:
Diese 10 Euro fallen bei jedem Arzt einmal im Quartal an !

Im Sonntagsdienst bzw generell im Notdienst, auch am Krankenhaus fallen nochmals 10 Euro pro  Quartal an, sofern dieser Notdienst beansprucht wird, siehe ganz  unten unter Notfallgebühr.

Beim Zahnarzt fällt gegebenfalls ein drittes Mal eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal an.

Ausnahmen
1.) der Arzt wird mit  Überweisung aufgesucht, Nachreichen der Überweisung ist aber nicht möglich !
2.)  Der Patient hat schon eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Quartal
3.) Es handelt sich um einen eindeutigen Arbeitsunfall, was von der Berufsgenossenschaft  natürlich kontrolliert wird.

Es ist strikt untersagt, die Praxisgebühr  zu erstatten oder auf die Mahnung einer noch nicht bezahlten Praxisgebühr zu verzichten, auch wenn nachträglich eine Überweisung oder eine Befreiung von der Zuzahlung vorgelegt wird.

Unser Rat:
Falls Sie zuerst bei einem Facharzt vorsprechen,   unbedingt gleich einen Überweisungsschein zum Hausarzt verlangen und  dem Hausarzt abgeben. Nur so sind Sie sicher, die Praxisgebühr kein zweites Mal entrichten zu müssen, wenn Sie vom Hausarzt bei Bedarf weitere Überweisungen verlangen.

Wichtig:
Da auch die Rezeptgebühren und die Eigenbeteiligung bei Krankengymnastik, Kuren und Krankenhausaufenthalten  erheblich steigen, wird bei sehr vielen chronisch Kranken die Zuzahlungsgrenze von 1 % des Einkommens überschritten. Bei normalen Renten dürfte diese meist zwischen 80 und 150 Euro liegen. Darüber hinaus müssen Sie nichts mehr zahlen ! Vorraussetzung, sie haben alle Quittungen als Nachweis.

Unser Rat: Immer alle Quittungen  sorgfältig aufheben!!

Unsere Bitte:
Um Kosten und Ärger für uns alle zu sparen , insbesondere zur Vermeidung von langen Wartezeiten bei der Anmeldung, darf ich Sie dringend bitten: immer. nur mit Chipkarte und 10 Euro-Schein zu kommen.

Die 10 Euro bitte passend !!

Sonst darf außer bei  Notfällen keine Behandlung durchgeführt werden.                                              

Notdienst:
Im Notdienst an den Wochenenden gilt  eine andere Regelung: Bei jeder  1. Inanspruchnahme des Notdienstes im Quartal werden 10 € fällig, danach nicht mehr, falls eine Quittung über die Notfallgebühr vorgezeigt wird. 


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 Praxis  geschlossen: 

21.5.-1.6.12

Vertretung:

Herr Bücking  
Dr. Heimbach
Dr. Gura
 

/

 

 

 

 

letzte Aktualisierung:
Dienstag, 1. Mai 2012 

 

 

 

 

 

offene Sprechstunden:
Mo-Fr  11-12 Uhr
abends:
Mo, Di und Do  18-19
 

 

 

 

 

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
 Tel.: 0180519292460