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Praxisgebühr:
Leider müssen die Ärzte für die Krankenkassen jedes Quartal 10 € Praxisgebühr
einziehen: Diese 10 Euro fallen bei jedem Arzt einmal im Quartal an !
Im Sonntagsdienst bzw generell im Notdienst, auch am Krankenhaus fallen nochmals 10 Euro pro
Quartal an, sofern dieser Notdienst beansprucht wird, siehe ganz unten unter Notfallgebühr.
Beim Zahnarzt fällt gegebenfalls ein drittes Mal eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal an.
Ausnahmen 1.) der Arzt wird mit Überweisung aufgesucht, Nachreichen der Überweisung
ist aber nicht möglich ! 2.) Der Patient hat schon eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Quartal 3.) Es handelt sich um einen eindeutigen Arbeitsunfall, was von der
Berufsgenossenschaft natürlich kontrolliert wird.
Es ist strikt untersagt, die Praxisgebühr zu erstatten oder auf die Mahnung einer noch
nicht bezahlten Praxisgebühr zu verzichten, auch wenn nachträglich eine Überweisung oder eine Befreiung von der Zuzahlung vorgelegt wird.
Unser Rat: Falls Sie zuerst bei einem Facharzt vorsprechen, unbedingt gleich
einen Überweisungsschein zum Hausarzt verlangen und dem Hausarzt abgeben. Nur so sind Sie sicher, die Praxisgebühr kein zweites Mal entrichten zu müssen, wenn Sie vom Hausarzt bei Bedarf weitere
Überweisungen verlangen.
Wichtig: Da auch die Rezeptgebühren und die Eigenbeteiligung bei Krankengymnastik, Kuren und
Krankenhausaufenthalten erheblich steigen, wird bei sehr vielen chronisch Kranken die Zuzahlungsgrenze von 1 % des Einkommens überschritten. Bei normalen Renten dürfte diese meist zwischen 80 und 150 Euro
liegen. Darüber hinaus müssen Sie nichts mehr zahlen ! Vorraussetzung, sie haben alle Quittungen als Nachweis.
Unser Rat: Immer alle Quittungen sorgfältig aufheben!!
Unsere Bitte: Um Kosten und Ärger für uns alle zu sparen , insbesondere zur Vermeidung von langen
Wartezeiten bei der Anmeldung, darf ich Sie dringend bitten: immer. nur mit Chipkarte und 10 Euro-Schein zu kommen.
Die 10 Euro bitte passend !!
Sonst darf außer bei Notfällen keine Behandlung durchgeführt
werden.
Notdienst: Im Notdienst an den Wochenenden gilt eine andere
Regelung: Bei jeder 1. Inanspruchnahme des Notdienstes im Quartal werden 10 € fällig, danach nicht mehr, falls eine Quittung über die Notfallgebühr vorgezeigt wird.
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